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Welche Vorsorge ist die richtige für mich? Wo ist mein Geld sicher?

Bei der Vorsorge gibt es einiges zu beachten.

  • Bank vs Versicherung
  • welche Risiken gibt es in meinem Leben (z.B. Absicherung Familie)
  • gebunden oder frei (3a / 3b)
  • wie ist das mit den Steuern? (Bei Ein- & Auszahlung)
  • Welches von den vielen Produkten passt zu mir?
  • Kann ich mit meiner Rente alle Rechnungen bezahlen?

um nur ein paar zu nennen.

Die finanzielle Sicherheit ist bei uns GROSS geschrieben. Sie erleichtert uns auch manch Entscheidung im täglichen Leben.

Wir haben uns intensiv mit den Fragen auseinandergesetzt und beschlossen einen einfachen Ratgeber zu erstellen. Dieser wird in den nächsten Wochen erscheinen. Sind Sie interessiert an den wichtigsten Punkten aus der Sicht des Kunden?

Falls ja, kurzes Mail an al@vplan.ch oder ganz einfach in den Newsletter www.vplan.ch eintragen und ich werde Sie auf dem Laufenden halten.

Dieser Ratgeber ist für Sie kostenlos. Für persönliche auf Sie zugeschneiderte Lösungen, biete ich eine Geld-zurück-Garantie falls Sie nicht zufrieden sein sollten.

Neugierig? Ein Klick genügt

Freundliche Grüsse
Alexander Lepuschitz

Versicherungsfachmann mit eidgenössischem Fachausweis

Kontakt:
al@vplan.ch
079 903 77 48


WICHTIG: Kündigungsfrist 6 Monate – BVG Verträge – für Unternehmer

Eine individuelle Analyse lohnt sich immer, die Rahmenbedingungen ändern sich auch fortlaufend.

Bezüglich dem neutralen Vergleich der Pensionskasse ist es sehr wichtig früh genug zu starten.

Durch die Senkung des Zinssatzes spielt die Optimierung der Kosten immer eine grössere Rolle, die Einsparungen sind die neue positive Performance. Um eine saubere & optimale Lösung zu finden, sollte man jetzt den Startschuss geben. Wie schon erwähnt, die Kündigungsfristen betragen 6 Monate.

Der Vergleich von Autonomen und Vollversicherungen rückt auch immer mehr in den Vordergrund. Die meisten KMU sind finanziell nicht in der Lage eine Unterdeckung zu finanzieren. In vielen Fällen sind die Kosten einer Vollversicherung nicht der Rede wert im Vergleich mit dem Risiko. Da die Finanzmärkte immer schwerer sind zu lesen, steigt das Risiko für die Unternehmer und auch die Mitarbeiter.

Leistungen
Erfüllt Ihre Betriebliche Vorsorgelösung die Ansprüche der Versicherten? Ist Ihr Personal über Leistungen und Lücken informiert? Wie lese ich meinen Vorsorgeausweis? Ich zeige Ihnen notwendige, zeitgerechte und attraktive Vorsorgemodelle die Ihnen und Ihrem Personal zugute kommen.

Nachschusspflicht und Sanierung
Haben Sie eine Nachschuss- oder Sanierungspflicht? Wissen Sie, was das für Sie und Ihre Mitarbeiter genau bedeutet?

Sicherheit
Wie sicher sind Ihre Vorsorgegelder in der 2. Säule? Schützen Sie Ihr Geld mit einer cleveren Vorsorgelösung.

Vorsorgepläne Kader
Lassen Sie Ihr Kader mitreden. Moderne Vorsorgepläne bieten flexible Leistungen und attraktive Steuereinsparungen.

Steuern
Steuerbelastung reduzieren, Ersparnisse optimal nutzen und zusätzliches Vermögen aufbauen. Kennen Sie das Optimierungspotenzial Ihrer bestehenden beruflichen Vorsorgepläne?

Nachfolgeregelung und die Unternehmerfamilie
Der frühzeitige Aufbau von Privatvermögen ist ein zentraler Bestandteil der Vermögenssicherung der Unternehmerfamilie und somit die Basis für eine optimale Nachfolgeregelung.

Für detaillierte Informationen und Möglichkeiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Alexander Lepuschitz

Dipl. Pensionskassenfachmann VBV
Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis

al@vplan.ch
079 903 77 48
www.xing.com/profile/Alexander_Lepuschitz2

 


Deine Steuererklärung – einfach, schnell & professionell vom Treuhänder erledigt

Dank einer erfolgreichen Kooperation mit einem Treuhandbüro, können wir Ihnen eine fachmännische Erledigung Ihrer Steuererklärung anbieten.

www.ecotreuhand.ch

  • einfach die Checkliste (Checkliste für Steuererklärung 2016 vplan) ausfüllen und die Unterlagen direkt zur Eco Treuhand senden, wir kümmern uns um die fristgerechte Einreichung.
  • Sie werden auch auf Einsparungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht
  • und auf Wunsch schaut Ihnen ein Versicherungsfachmann Ihre aktuelle Versicherungslösung an

Der Preis startet bei CHF 75.00 für eine einfache Steuererklärung für Neukunden.

Natürlich stehe ich Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Freundliche Grüsse

Alexander Lepuschitz

al@vplan.ch
079 903 77 48

Checkliste für Steuererklärung 2016 vplan


Hilfreiche Tipps für die Piste – 10 FIS Regeln

Um Unfälle auf der Piste zu vermeiden, hat die FIS 10 Verhaltensregeln erlassen. Diese werden durch die Richtlinien für Skifahrer und Snowboarder der Schweizerischen Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten (SKUS) ergänzt. Damit wir mehr Sicherheit auf den Pisten haben, ist es von Vorteil, wenn sich alle Teilnehmer an die Regeln halten. Obwohl es sich dabei nur um Verhaltensregeln handelt, können Gerichte die Regeln den Beurteilungen zu Grunde legen. Wenn Unfälle auf schuldhafte Verletzung der Regeln zurückzuführen sind, so kann der Unfallverursacher für die Unfallschäden haftbar gemacht werden.
Damit uns das erspart bleibt, bitte ich Euch um die erforderliche Vorsicht.
Ich wünsche allen einen tolle & knitterfreie Saison

 

  1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  4. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  5. Einfahren und Anfahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  8. Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisierung beachten.
  9. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Bei Fragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung.

http://www.fis-ski.com/mm/Document/documentlibrary/Administrative/02/04/29/10FISRulesofConduct-German-A0_Neutral.pdf


UVG Revision ab 01.01.2017 – Die wichtigsten Änderungen

  • Versicherungsbeginn ist ab dem ersten Tag an welchem das Arbeitsverhältnis beginnt (Auch wenn der erste Tag auf einen Sonntag fällt)
  • Die Versicherung endet am 31. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Die Abredeversicherung kann neu für 6 Monate abgeschlossen werden (bisher 180 Tage)
  • Alle unfallähnlichen Körperschädigungen die wie ein Unfall behandelt werden, sind nun im UVG aufgezählt.
  • Um eine Überentschädigung im AHV Alter zu vermeiden, gilt der Grundsatz einer lebenslänglichen Rente bei Unfällen im AHV Alter nicht mehr.
  • Die Rente der Unfallversicherung wird bei erreichen des ordentlichen AHV Alters gekürzt, sofern der oder die Versicherte zum Unfallzeitpunkt älter als 45 Jahre war.

genaue Informationen entnehmen Sie bitte der Publikation des Bundesblatts (BBI 2015 7133 und BBI 2015 7139)

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Senkung des technischen Zinssatzes durch die FINMA

Aufgrund des Tiefzinsumfeldes und den schwachen Börsen senkt die FINMA den technischen Zins bei Lebensversicherungen ab dem 01.01.2017 auf 0.25 %. Daher ist es sinnvoll die Vorsorgesituation noch im 2016 unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen um von den höheren Zinsen zu profitieren.

Weitere Vorteile der Vorsorge:

  1. Absicherung Familie
  2. Absicherung Erwerbsausfall
  3. Aufstellung der aktuellen Situation im Alter (kann ich meine wohlverdiente Pension geniessen? Senkung Umwandlungssatz?)
  4. Sie profitieren bis zum 31.12.2016 noch von höheren Zinsen (höhere Erlebensfallgarantie)
  5. Steuerersparnis bei einer gebundenen Vorsorge
  6. Sichere Partizipation am Aktienmarkt möglich
  7. Absicherung der Eigenheimfinanzierung

Bei Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.