• Versicherungsbeginn ist ab dem ersten Tag an welchem das Arbeitsverhältnis beginnt (Auch wenn der erste Tag auf einen Sonntag fällt)
  • Die Versicherung endet am 31. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Die Abredeversicherung kann neu für 6 Monate abgeschlossen werden (bisher 180 Tage)
  • Alle unfallähnlichen Körperschädigungen die wie ein Unfall behandelt werden, sind nun im UVG aufgezählt.
  • Um eine Überentschädigung im AHV Alter zu vermeiden, gilt der Grundsatz einer lebenslänglichen Rente bei Unfällen im AHV Alter nicht mehr.
  • Die Rente der Unfallversicherung wird bei erreichen des ordentlichen AHV Alters gekürzt, sofern der oder die Versicherte zum Unfallzeitpunkt älter als 45 Jahre war.

genaue Informationen entnehmen Sie bitte der Publikation des Bundesblatts (BBI 2015 7133 und BBI 2015 7139)

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.