Das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge wurde angepasst. Ausschlaggebend sind die steigenden Lebenserwartungen und die ungenügenden Kapitalmarktrenditen. Die Revision soll sicherstellen, dass die Versicherten trotz diesen erschwerten Bedingungen eine vernünftige Altersleistung erhalten.

Ein kurzer Überblick der Anpassungen:

  • Herabsetzung der Eintrittsschwelle
  • Altersleitungen
  • Versicherungsbeginn
  • Abschaffung Freibetrag
  • Beiträge
  • Vorsorgeeinrichtungen mit Freibetrag

Für eine detaillierte und auf Ihre Situation angepasste Analyse stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Freundliche Grüsse
Alexander Lepuschitz

Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis
VBV dipl. Kollektivlebensversicherungsfachmann (BVG)

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