in vielen Fällen macht es Sinn eine freiwillige Steuererklärung zu machen. Dank gewisser Abzüge besteht die Möglichkeit, das Sie einen Teil der Quellensteuer zurück bekommen. (Kosten Arbeit, Vorsorge,…)

Teilweise können auch Grenzgänger von dieser profitieren, da es auch hier gewisse Abzüge gibt.

Anfordern kann man die freiwillige Steuererklärung bis zum 31.03.2019. Aber bitte mit Vorsicht geniessen, einmal beantragt verpflichtet zu einer jährlichen Steuererklärung.

Daher empfehle ich Ihnen sich von einem Fachmann beraten zu lassen. Eine Berechnung der Einsparung mit den Vor- und Nachteilen ist sehr wichtig.

Bei Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Alexander Lepuschitz